Stadtradeln

Der Kreis Minden-Lübbecke nimmt vom 16. Mai bis 05. Juni 2021 am STADTRADELN teil. Alle, die im Kreis Minden-Lübbecke wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-)Schule besuchen, können beim STADTRADELN mitmachen.

Mehr dazu unter: https://www.stadtradeln.de/kreis-minden-luebbecke


Veranstalter: Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V.

Kreisweites Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung

Mithilfe des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen stellt der Kreis Minden-Lübbecke das Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung im Mühlenkreis für Eigentümer*innen von privat und gewerblich genutzten Immobilien auf. Gebäudeeigentümer*innen können im Rahmen des Förderprogrammes zur Dach- und Fassadenbegrünung im Mühlenkreis einen Antrag bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke stellen. Die Zuwendungen des Landes NRW zur Begrünung von Dächern und Fassaden werden über den Kreis Minden-Lübbecke weitergeleitet. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben. Bei privat genutzten Gebäuden/Immobilien beträgt die Fördersumme pro Objekt maximal 2.500,- Euro. Die Fördersumme bei gewerblich genutzten Gebäuden/Immobilien beträgt maximal 10.000,- Euro. Anträge können bis zum 31.01.2022 eingereicht werden. Das Gesamtvolumen des Förderprogrammes beträgt 300.000,- Euro. Anträge können nur bis zur Ausschöpfung dieses Betrags eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen an Neubauten bis zu fünf Jahren nach Bauabnahme nicht zuwendungsfähig sind.

Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung im Mühlenkreis

Handreichung Pflanzenliste zur Dachbegrünung

Online-Antrag Förderprogramm

Anträge können auch in Papierform bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke (Umweltamt | 68.1, Portastraße 13, 32423 Minden) eingereicht werden. Gerne können Sie den ausgefüllten Antrag einschließlich der erforderlichen Anlagen auch eingescannt per E-Mail an klimaschutz@minden-luebbecke.de senden. Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Antrags darauf, dass der Vordruck leserlich und in Druckschrift ausgefüllt wird.

Antragsformular Dach- und Fassadenbegrünung

Datenschutzvereinbarung

Hintergrund: Der Kreis hat es sich zum Ziel gesetzt, mit einem Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung präventiv in die Klimaanpassungsfähigkeit zu investieren, da sich die Folgen des Klimawandels durch gezielte Vorsorge deutlich reduzieren lassen. Dach- und Fassadenbegrünungen leisten einen aktiven Beitrag zur Abmilderung der Klimafolgen. Gebäudedächer und -fassaden sowie stark versiegelte Flächen absorbieren die einfallende Sonnenstrahlung, speichern diese und heizen sich stark auf. Über versiegelten Oberflächen kann ohne das Vorhandensein von Pflanzen kein Wasser verdunsten, weshalb bei Sonneneinstrahlung keine Verdunstungskälte entsteht. Die Begrünung von Dächern und Fassaden kann der Aufheizung durch den Prozess der Verdunstungskühlung entgegenwirken. Lokale Luft- und Oberflächentemperaturen werden so deutlich gesenkt. Retentionsgründächer puffern zudem Starkniederschläge ab, indem sie den Niederschlag speichern und anschließend an die Vegetationsschicht abgeben. Gebäude und Umland werden so vor Überschwemmungen geschützt.

Lass Dich inspirieren: Hier gibt es Infos der Verbraucherzentrale zu Dachbegrünungen bei MehrGrünAmHaus (https://www.mehrgruenamhaus.de).